Rekurskommission Drucken E-Mail

Die Rekurskommission ist eine durch die IVLW eingesetzte nebenamtliche, unabhängige, letztinstanzliche interkantonale richterliche Behörde und Vorinstanz des Bundesgerichts. Sie entscheidet über Beschwerden gegen Verfügungen der Lotterie- und Wettkommission. Vor kantonalen Behörden sind ihre Entscheide nicht mehr anfechtbar. Hingegen kann gegen einen Entscheid der Rekurskommission Beschwerde beim Bundesgericht geführt werden.

 
Anwendbares Recht
Das Beschwerdeverfahren führt die Rekurskommission nach den Regeln des Verwaltungsgerichtsgesetzes des Bundes (VGG). Soweit das VGG nichts anderes bestimmt, ist das Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwGV) anzuwenden.
 
Zusammensetzung
Die fünf Mitglieder und die zwei Suppleanten der Rekurskommission werden von der FDKL für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Je zwei Mitglieder müssen aus der welschen und deutschen Schweiz sowie ein Mitglied aus der italienischsprachigen Schweiz stammen.
Die Mitglieder sind unabhängig. Sie sind weder Mitglieder eines Organs der FDKL noch Angestellte eines Lotterie- oder Wettunternehmens, einer Spielbank oder eines Fabrikations- und Handelsbetriebs der Spielbedarfsbranche oder Mitglied von diesen nahestehenden Unternehmen und Körperschaften.
Die Rekurskommission hat ihren Sitz in Bern und setzt sich wie folgt zusammen:
 
Präsident
Prof. Claude Rouiller, Lutry
 
Mitglieder
Prof. Dr. Hugo Casanova, Freiburg
Rechtsanwältin Francesca Lepori-Colombo, Locarno
Rechtsanwalt Kurt Schwander, Wängi, TG (Vize-Präsident)
Prof. Anne Petitpierre, Genf
 
Suppleanten
Verwaltungsrichter Robert Zimmermann, Lausanne
Rechtsanwältin und Notarin Lucia Omlin, Sachseln
Rechtsanwalt Franz Schlauri, St. Gallen
 
Adresse
Interkantonale Rekurskommission Lotterien und Wetten
p.a. Prof. Dr. Claude Rouiller
42 chemin d'Orzens
1095 Lutry
Telefon: ++41 021 791 39 65
Telefax: ++41 021 791 39 65
E-Mail: claude.rouiller(at)hispeed.ch
www.rekolot.ch