Spielsuchtprävention Drucken E-Mail

Die Regulierung des Glückspielmarkts im Allgemeinen und der Lotterien im Besondern ermöglicht es, ein sozialverträgliches und kontrolliertes Angebot auf dem Markt anzubieten. Lotterien, die mittels der heutigen technologischen Möglichkeiten betrieben werden, können unter dem Aspekt der Spielsucht problematischer sein als die klassischen Papierlos-Lotterien. Dieser Problematik trugen die 26 Kantone mit der Schaffung des Konkordats Rechnung. Die interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten vom 1. Juli 2007 verpflichtet die Lotteriegesellschaften Swisslos und Loterie Romande den Kantonen 0.5 Prozent, des im jeweiligen Wirtschaftsgebiet erwirtschafteten Bruttospielertrages, abzugeben. Die Kantone ihrerseits sind verantwortlich dafür, dieses Geld zur Prävention und Spielsuchtbekämpfung einzusetzen. Dabei wird eine interkantonale Zusammenarbeit zwischen den Kantonen begrüsst.
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