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Verwendung der Erträge |
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Das Eidgenössische Lotteriegesetz lässt Lotterien und Wetten nur unter der Bedingung zu, dass deren Erträge für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke verwendet werden.
In der Schweiz haben die Gesellschaften Swisslos in den deutsch– und italienischsprachigen Kantonen und die Loterie Romande (LoRo) in den französischsprachigen Kantonen die Bewilligung, Grosslotterien und Sportwetten durchzuführen. |
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