| Verwendung der Erträge |
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Das Eidgenössische Lotteriegesetz lässt Lotterien und Wetten nur unter der Bedingung zu, dass deren Erträge für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke verwendet werden. Der erarbeitete Reingewinn, rund 520 Millionen Franken jährlich, fliesst vollumfänglich in die kantonalen Lotterie- und Sportfonds. Aufgrund einer Sonderregelung mit den Kantonen verteilt die Sport-Toto-Gesellschaft für Sportförderung 26 Millionen Franken jährlich an den Dachverband des Schweizer Sports - Swiss Olympic -, den Schweizer Fussball und das Schweizer Eishockey. Welche Projekte unterstützt werden und wer über die Beiträge entscheidet, ist in den kantonalen Gesetzen geregelt. Je nach Höhe des Betrages ist die Fachdirektion, der Regierungsrat oder das Parlament Entscheidinstanz. In der Westschweiz bearbeiten und entscheiden speziell dafür eingesetzte Verteilkommissionen. Die Aufsicht über die Verwendung der Erträge liegt bei der jeweiligen kantonalen Finanzkontrolle.
Gesuche mit den erforderlichen Unterlagen sind bei den zuständigen kantonalen Instanzen einzureichen. Übersicht über die Verwendung der Erträge Beitragsgesuche Lotteriefonds Im Folgenden finden Sie die Adressen der Verwaltungen der kantonalen Lotteriefonds. Beitragsgesuche sind schriftlich bei der jeweiligen Stelle einzureichen. Die Adresse für Beitragsgesuche im Sportbereich finden Sie unter Sport-(Toto)-Fonds.
Beitragsgesuche Sport-Toto-Fonds
Betrifft die Anfrage alle sechs Westschweizer Kantone, bitten wir Sie, das Gesuch bei der Präsidenten-Konferenz der Verteilorgane der Loterie Romande einzureichen.
Conférence des présidents
des Organes de répartition des bénéfices de la Loterie Romande Case postale 6744 1002 Lausanne Tél: 021/348 13 13 Fax: 021/348 13 14 e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
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