| Kampf den illegalen Glücksspielanbietern |
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| Medienmitteilung | ||||||||
| Donnerstag, 27. August 2009 um 11:01 Uhr | ||||||||
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Die vor drei Jahren geschaffene Lotterie- und Wettkommission (Comlot) hat sich bewährt, dies das Fazit von Regierungsrätin Sabine Pegoraro, Präsidentin der Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL), anlässlich der Medienkonferenz in Bern. Noch unbefriedigend ist die Situation bei den illegalen Glücksspielen. Gefordert wird eine Verbesserung der Durchsetzung des Verbots illegaler Angebote in Kooperation mit den für den Spielbankenbereich zuständigen Bundesinstanzen. Zahlenlottos, Sportwetten und Lose sind in der Bevölkerung bestens bekannt. Viele wissen auch, dass der Reingewinn aus diesen Spielen vollumfänglich in die kantonalen Lotterie- und Sportfonds sowie in den Schweizer Sport fliesst. Im Jahr 2008 haben die Lotteriegesellschaften 535 Millionen Franken für Projekte in den Bereichen Kultur, Breitensport und Sportinfrastruktur, Natur, Soziales sowie Entwicklungshilfe erwirtschaftet. In den Kantonen existieren abgestützt auf das Bundesgesetz über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten sowie auf das Konkordat jeweils eigene kantonale Gesetze und Verordnungen. Darin sind die Zulassungen von Tombolas, Kleinlotterien und die Verwendung der den Kantonen zufliessenden Erträge aus Lotterien und Sportwetten geregelt. Die Kantone sind unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundes und des Konkordats bei der Festlegung ihrer Vergabekriterien frei. Die gesprochenen Beiträge aller 26 Kantone sind auf den Internetseiten www.fdkl.ch sowie der beiden Lotteriegesellschaften www.swisslos.ch und www.loterie.ch einsehbar. Das Institut für Psychologie der Universität Bern kommt in der 2007 veröffentlichten «Grundlagenstudie Spielsucht» zum Schluss, dass im Vergleich zu anderen Suchterkrankungen und psychischen Störungen die Prävalenz der Spielsucht in der Schweiz eher gering ist. Zudem haben die Kantone festgelegt, dass die Comlot vor der Erteilung einer Bewilligung das Suchtpotenzial der beantragten Lotterie oder Wette abklärt und die erforderlichen Massnahmen insbesondere zum Schutz der Jugend festlegt. Weiter weisen die Lotteriegesellschaften den Kantonen 0,5 % der Bruttospielerträge für die Prävention und die Behandlung der Spielsucht zu. Daneben investieren die beiden Lotteriegesellschaften hohe Beträge in eigene Präventionsmassnahmen und weisen entsprechende Zertifikate auf, welche internationale Branchenverbände in diesem Bereich ausstellen. Illegale Spiele als Gefahr Eine grosse, neue Gefahr spielsüchtig zu werden, geht vom illegalen, unkontrollierten Internet-Glücksspiel aus. Internet und Glücksspiel können eine problematische Kombination darstellen. Die Kantone fordern den Bund auf, bei der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels mit der FDKL und der Comlot zu kooperieren. Neben dem illegalen Internet-Glücksspiel gilt es auch, gegen die Brief- und Telefonverkaufsmassnahmen deutscher Klassenlotterien oder andere Gewinnspiele vorzugehen, welche den Veranstaltern teilweise sehr hohe Erträge einbringen und auf dem Geschäftsmodell einer Lotterie oder anderer Glücksspiele basieren. Entsprechende Gegenmassnahmen gehen teilweise über die Kompetenz der Kantone hinaus und lassen sich in Kooperation mit dem Bund am wirkungsvollsten und effizientesten realisieren. Die übrigen Glücksspiele, insbesondere die in Casinos angebotenen Spiele, werden vom Bund bzw. von der ESBK beaufsichtigt. Die Kantone formulieren diesbezüglich trotzdem eine Position, die es zu beachten gilt, da die Kantone als wichtige Träger des Gesundheits- und Sozialsystems direkt von möglicherweise schädlichen Auswirkungen eines problematischen Internet-Glücksspielangebots betroffen sind. Die Kantone befürworten eine Verbotslockerung durch Vergabe von 1 - 3 mit Auflagen verbundenen Internet-Spielbanken-Konzessionen, beschränkt auf das Gebiet der Schweiz (in CH wohnhafte Personen). Nur dies ermöglicht ein kontrolliertes Angebot (Schutz vor Spielsucht, Geldwäscherei, Steuerhinterziehung, Betrug etc.), verhindert ein (weiteres) Abwandern zu illegalen Anbietern und ist Basis für ein wirkungsvolles Verbot nicht-konzessionierter Anbieter. Nur unter der Voraussetzung einer gesetzlichen Verankerung von Bestimmungen, welche die Durchsetzung des Verbots illegaler Internet-Angebote sicherstellt, sind die Kantone bereit, die Verbotslockerung zu unterstützen. Die Berichte «Grundlagenstudie Spielsucht» und «Glücksspiel im Internet» sind auf der Homepage: www.fdkl.ch (Archiv) publiziert.
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