Die Bewilligung und Aufsicht über die Lotterien und Wetten obliegt den Kantonen. Im Juli 2006 schlossen sich die 26 Kantone im Konkordat Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetzt (FDKL) zusammen. Die rechtliche Grundlage basiert auf einer Interkantonalen Vereinbarung (IVLW). Sie bezweckt die einheitliche und koordinierte Anwendung des Lotterierechts, den Schutz der Bevölkerung vor sozialschädlichen Auswirkungen der Lotterien sowie die transparente Verwendung der Lotterie- und Wetterträge. |
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Medienmitteilung |
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Mittwoch, 02. Juni 2010 um 08:56 Uhr |
Kantone in ihrer Haltung bestätigt – „Texas Hold’em“- Pokerspiele sind Glücksspiele und nicht Geschicklichkeitsspiele
Liestal, 2. Juni 2010: Die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz (FDKL) ist erfreut über den Entscheid des Bundesgerichts betr. Pokerturniere.
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