Die Bewilligung und Aufsicht über die Lotterien und Wetten obliegt den Kantonen. Im Juli 2006 schlossen sich die 26 Kantone im Konkordat Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetzt (FDKL) zusammen. Die rechtliche Grundlage basiert auf einer Interkantonalen Vereinbarung (IVLW). Sie bezweckt die einheitliche und koordinierte Anwendung des Lotterierechts, den Schutz der Bevölkerung vor sozialschädlichen Auswirkungen der Lotterien sowie die transparente Verwendung der Lotterie- und Wetterträge. |
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Medienmitteilung |
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Freitag, 29. Januar 2010 um 15:35 Uhr |
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Kantone in ihrer Haltung bestärkt!
Die Fachdirektorenkonferenz Lotteriemarkt und -gesetz (FDKL) ist sehr zufrieden mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BV). Sie ist bestärkt und damit bestätigt in ihrer Haltung. Dieser Entscheid klärt die Stellung der Kantone darin, dass das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten (BLW) auf alle Lotterien anwendbar ist und letzteres keine Lücke betreffend bestimmter neuer Distributionsarten (namentlich elektronische statt Papierlose) aufweist.
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